MUTTER-KIND-PASS UNTERSUCHUNGEN

Die fachärztliche Abklärung sollte zwischen dem 22. und 26. Lebensmonat des Kindes beim Augenarzt erfolgen. Dabei wird die Entwicklung der Augen überprüft und eine mögliche Fehlsichtigkeit oder Schielen festgestellt.

Dr. med. univ. Theresa Madl-Wiedner

Fachärztin für Augenheilkunde 

 

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